Regelungen der neuen saarländischen Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie – weitere Lockerungen
Erneut tritt zum heutigen 15. Juni 2020 eine Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Ausführliche Infos dazu finden sich auf der Webseite der saarländischen Landesregierung unter: https://corona.saarland.de/
Von nun an sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen durchzuführen. Dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde in Tholey zu melden. WICHTIG: Die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistete sein, besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen sind zu beachten und der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
Ich erhalte momentan auch viele Fragen von Vereinen und Gruppen zur Anwendung der Verordnung, insbesondere seit die gemeindeeigenen Hallen wieder geöffnet sind. Insofern verweise ich zunächst auf die Ausführungen der Gemeinde Tholey unter www.tholey.de.
Sperrung des Kleinspielfeldes
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Kleinspielfeld an der Hasborner Grundschule infolge der Corona-Pandemie weiterhin gesperrt ist. Die Nutzung ist bis auf Weiteres untersagt.